Eine Frau aus Hinwil ZH suchte wegen starker Schulterverspannungen einen Osteopathen auf. Er führte mehrere schnelle und kräftige Drehbewegungen an Nacken, Schulter und Kopf aus. Das führte bei der Patientin zu einem Blutgerinnsel und zu einem Schlaganfall. Das Bezirksgericht Hinwil verurteilte den Therapeuten zu 14 Monaten bedingter Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger ­schwerer Körperverletzung und unterlassener Nothilfe. Er habe den Gesundheitszustand der Frau nicht genügend abgeklärt. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht bestätigten den Entscheid. 

Bundesgericht, Urteil 6B_217/2020 vom 31. August 2020