Ein Basler bestellte im Internet auf Rechnung einen Drucker für 2210 Franken, ohne ihn zu bezahlen. Das Straf­­­gericht des Kantons Basel-Stadt verurteilte ihn wegen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Begründung: Er sei bei der Bestellung weder ­willens noch in der Lage gewesen, die Ware zu bezahlen. Dagegen wehrte sich der Beschuldigte erfolgreich. Das Bundesgericht sprach ihn frei. Der Mann habe nicht arglistig gehandelt. Der Internetshop hin­gegen habe leichtfertig einen teuren Drucker auf ­Rechnung geliefert, ohne die Bonität des Kunden zu prüfen.

Bundesgericht, Urteil 6B_887/2015 vom 8. März 2016