Ein Zürcher Hausbesitzer orientierte die Mieter über die anstehende Totalsanierung der Liegenschaft. Ein Ehepaar schrieb dem Vermieter, es sei bereit, die Wohnung zeitweilig zu räumen, um eine Kündigung zu vermeiden. Der Vermieter kündigte trotzdem. Dagegen wehrten sich die Mieter. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht wiesen die Klage ab. 

Das Paar habe nicht ernsthaft genug und ­bedingungslos Bereitschaft zum ­vorüber­gehenden Auszug erklärt. Daher sei die Kündigung nicht missbräuchlich. 

Bundesgericht, Urteil 4A_437/2018 vom 5. Februar 2019