In einem Ferienhaus stand ein Schrank mit Klappbett. Er kippte nachts auf das schlafende Kind einer befreundeten Familie. Das Mädchen erlitt schwere ­Verletzungen. Seine Familie forderte vom Hausbesitzer eine Genugtuung von 111 000 Franken. Das Bezirksgericht Bülach ZH sprach ihr 71 000 Franken zu. Das Obergericht sah es anders und ­lehnte eine Genugtuung ab. Der Mann habe die Gefahr nicht erkennen können. Das Bundesgericht bestätigte den ­Entscheid. 

Bundesgericht, Urteil 4A_604/2017 und 4A_606/2017 vom 30. April 2018