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Ein Bankangestellter unterzeichnete einen Arbeitsvertrag mit einer Tochtergesellschaft seines bisherigen Arbeitgebers auf den Bahamas. Später verkaufte die Bank die Tochtergesellschaft. Der Angestellte wurde entlassen, weil er nicht bereit war, zu schlechteren Bedingungen zu arbeiten. Er verlangte von der Muttergesellschaft vor Arbeitsgericht Zürich erfolglos den «Restlohn bzw. Schadenersatz». Das Obergericht hingegen verpflichtete die Bank zur Zahlung von rund 27 450 Franken «Lohn- und Pauschalspesen». Begründung: Der Angestellte habe davon ausgehen dürfen, weiterhin von der Mutterbank angestellt zu sein.
Das sah das Bundesgericht anders: Der Arbeitsvertrag sei nur mit der Tochtergesellschaft geschlossen worden. Lohn und Spesen könnten nur dort eingefordert werden.
Bundesgericht, Urteil 4A_564/2014 vom 11. Februar 2015
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