Ein Staplerfahrer war oft krank und wurde schliesslich entlassen. Bei der Arbeitslosenkasse gab er an, er sei 50 Prozent arbeitsfähig und suche eine Halbzeitstelle. Daraufhin erhielt er monatlich 2700 Franken von der Arbeitslosenkasse. Ein Jahr später forderte sie 4765 Franken zurück. Der Mann habe von der Versicherung eine Zeit lang ein volles ­Krankentaggeld bezogen. Das müsse er sich an das Arbeitslosengeld anrechnen lassen. Denn laut Gesetz werden Taggelder der Krankenversicherung von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen. Der Mann wehrte sich dagegen bis vor Bundesgericht vergeblich.

Bundesgericht, Urteil 8C_765/2015 vom 4. März 2016