Eine 35-jährige Frau hatte Brustim­plantate aus Silikon. Im Spital bemerkte ein Arzt, dass sie undicht waren, und ­entfernte sie. Die Operation kostete 6720 Franken. Die Krankenkasse ­weigerte sich zu zahlen. Silikonablagerungen im Körper seien ungefährlich für die Gesundheit. Zudem müssten Implantate mit fortschreitendem Lebensalter ohnehin häufig entfernt oder ausgetauscht werden. Dagegen wehrte sich die Frau erfolgreich beim Sozialver­sicherungsgericht des Kantons BaselStadt. Es befand, Silikonablagerungen im Körper seien gefährlich. Die obligatorische Krankenversicherung müsse die Behandlung bezahlen. Die Krankenkasse blitzte mit einer Beschwerde vor dem Bundesgericht ab. 

Bundesgericht, Urteil 9C_583/2017 vom 3. Mai 2018