Das Luzerner Bildungsdepartement bewilligte einem Ehepaar, ihre Zwillinge zu Hause zu unterrichten. Später verlangten die Eltern eine Vergütung für Unterricht und Lehrmittel. Der Gemeinderat lehnte das ab. Das Kantonsgericht bestätigte den Entscheid. Solange der Kanton eine zumutbare Schulbildung anbiete, hätten die ­Eltern keinen Anspruch auf eine Vergütung. 

Kantonsgericht Luzern, Urteil 7H 19 198 vom 12. Mai 2020