Ein Landwirt war nach einer Herzoperation nicht mehr voll arbeitsfähig. Er beantragte bei der IV-Stelle Obwalden vergeblich eine Invalidenrente. Auch das Verwaltungs­gericht des Kantons Obwalden und das Bundesgericht wiesen sein Begehren ab. Das Bundesgericht war der Meinung, dass der Mann seinen Hof aufgeben und eine körperlich weniger be­lastende Arbeitstätigkeit aufnehmen muss. Zwar bestehe eine grosse ­Verbundenheit mit dem von den Eltern übernommenen Betrieb. Doch der Mann stehe mit 51 Jahren noch lange im Berufs­leben, er sei bei einer anderen Arbeit praktisch voll arbeitsfähig und könne sogar mehr ver­dienen als bisher. Er habe zudem Berufserfahrung in anderen Bereichen. Das erleichtere das Finden einer neuen Arbeit.

Bundesgericht, Urteil 8C_413/2015 vom 3. November 2015