Eine Genfer Mieterin wohnt seit 1997 in einer Dreizimmerwohnung. Dafür ­bezahlte sie 883 Franken pro Monat. Im ­Januar 2015 forderte sie eine ­Herabsetzung um 26 Prozent, da der ­Hypothekarzins seit 1997 von 5 auf 2 Prozent gefallen war. Der Vermieter war dagegen. Er machte geltend, der vereinbarte Mietzins sei quartierüblich und der Konsumentenpreisindex ge­stiegen. Das Mietgericht Genf reduzierte den Mietzins aber nach einer Wohnungsbesichtigung auf die verlangten 649 Fran-ken monatlich. Zudem muss der Ver­mieter die seit Eingang der Klage zu viel bezahlte Miete zurückerstatten. Das ­Kantonsgericht Genf und das Bundes­gericht bestätigten den Entscheid. 

Bundesgericht, Urteil 4A_36/2017 vom 2. März 2017