Ein Inhaber einer Solarfirma kaufte bei der Lyoness Swiss GmbH in Buchs SG ­Gutscheine für 9862 Franken. Damit könne er bei Partnerfirmen vergünstigte Leistungen beziehen. Der Mann über­legte es sich anders und forderte das Geld zurück. Lyoness weigerte sich. Der Mann klagte den Betrag am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland ein. Es hiess die ­Klage gut. Lyoness wehrte sich vergeblich. Das Kantonsgericht St. Gallen entschied: ­Lyoness betreibe ein illegales Schneeball­system. Die Verträge seien nichtig. 

Kantonsgericht St. Gallen, Urteil BE.2019.51 vom 10. August 2020 vom 10. August 2020