Ein Küchenchef aus Luzern verliess ­seinen Arbeitsplatz an einem Freitagabend bei laufendem Service. Er machte gesundheitliche Probleme geltend, reichte aber kein Arztzeugnis ein. Der Betrieb entliess ihn fristlos. Der Koch forderte vom Restaurant vor dem ­Arbeitsgericht Luzern den Lohn bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Das Gericht sprach dem Koch 11 784 Franken Lohn zu. Ein «einmaliges Blaumachen» sei kein Grund für eine ­sofortige Entlassung. Ohne Ermahnung oder Aufforderung, ein Arztzeugnis einzureichen, sei eine fristlose Entlassung ungerechtfertigt. 

Kantonsgericht Luzern, Urteil 1B 19 52 vom 29. April 2020