Ein Kaderangestellter der Privatbank HSBC wurde verdächtigt, Drogengelder in der Höhe von 12 Millionen Euro gewaschen zu haben. 35 Tage nach seiner Verhaftung entliess die Bank den Mann fristlos. Dagegen wehrte er sich zunächst erfolgreich beim Genfer Arbeitsgericht. Dieses kam zum Schluss, die fristlose Kündigung sei verspätet erfolgt, und sprach ihm eine Lohnnachzahlung von 69 622 Franken zu. 

Die Bank akzeptierte das nicht. Die Bundesrichter gaben ihr recht: Sie haben mit der fristlosen Entlassung zuwarten dürfen. Trotz Verhaftung sei nicht ausgeschlossen, dass der Angestellte unschuldig ist. Die Verlängerung der Untersuchungshaft habe die Bank dann als Zeichen für ein fehlerhaftes Verhalten betrachten dürfen. 

Bundesgericht, Urteile 4A_251/2015 und 4A_253/2015 vom 6. Januar 2016