Ein Chefkoch schloss mit einem Berg­restaurant einen Arbeitsvertrag von ­Januar bis April ab. Schon am Anfang kam es zu ­einer Diskussion über den 13. Monatslohn. Wegen dieser «Lohn­unstimmigkeit» entliess der Betrieb den Koch am fünften Arbeitstag fristlos. Laut Arbeits- sowie Kantonsgericht Wallis war das unzulässig. Letzteres sprach ihm den ausstehenden Lohn bis Ende April zu, plus eine Entschädigung wegen ­unzulässiger fristloser Entlassung. Der ehemalige Betrieb muss dem Mann total rund 20 000 Franken zahlen. 

Kantonsgericht Wallis, Urteil C1 18 245 vom 20. August 2019