Ein Bündner Bademeister stritt sich immer wieder mit seinem Vorgesetzten. Schliesslich sagte er dem Chef, er könne nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten. Deshalb kündigte die Badi dem Angestellten fristlos. Dieser wehrte sich und forderte Lohn und eine Entschädigung von 24 789 Franken. Das Bezirksgericht Hinterrhein, das Kantonsgericht Graubünden und das Bundesgericht wiesen die Klage ab. Die definitive Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem Chef ohne besonderen Grund rechtfertige die fristlose Entlassung. 

Bundesgericht, Urteil 4A_249/2019 vom 6. Januar 2020