Ein 56-jähriger Schweizer und ein 32-jähriger Brasilianer liessen eine Partnerschaft eintragen. Schon nach zwei Monaten trennten sie sich und beantragten beim Bezirksgericht Zürich die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft. Das Gericht sprach dem Brasilianer für die Dauer des Verfahrens Alimente von 2430 Franken pro Monat zu. Das Obergericht reduzierte diese auf 2230 Franken. Der Schweizer wollte nicht zahlen und ging vor Bundesgericht. Dieses ­bestätigte den Entscheid. Bei einer eingetragenen Partnerschaft würden dieselben Regeln gelten wie bei einer Ehe. Unterhalt sei nur dann nicht geschuldet, wenn die Partner nie zusammengelebt hätten oder jeder für sich gesorgt hätte.  

Bundesgericht, Urteil 5A_427/2020 vom 6. Oktober 2020