Ein Ehepaar besitzt ein Stück Wald in Rapperswil-Jona SG. Von dort fielen zwei Bäume auf eine Gemeindestrasse. Die Feuerwehr musste die Strasse räumen. Für den fünfstündigen Einsatz forderte die Stadt von den Waldeigentümern 680 Franken. Die Eheleute wehrten sich dagegen. Sie argumentierten, ein Waldeigentümer sei nicht verpflichtet, den Wald zu pflegen. Hingegen müsse die Stadt für den Strassenunterhalt sorgen. Das Bundesgericht sah es anders. Die Eigentümer seien für die Bäume auf ihrem Grundstück verantwortlich. Stellten diese eine Gefahr für den Verkehr dar, müsse die Stadt handeln.  

Bundesgericht, Urteil 2C_560/2019 vom 22. Juli  2019