Ein Mann erhielt einen Zahlungsbefehl über 10 Millionen Franken. Grund der Forderung gemäss Zahlungsbefehl: eine «versprochene Investmentgarantie» ­sowie «ungetreue Geschäftsführung». Der Betriebene erhob Rechtsvorschlag. Zudem beschwerte er sich beim Kantonsgericht Graubünden gegen die unbegründete Betreibung. Das Gericht hob die Betreibung auf. Sie sei nur als ­Schikane und zur Kreditschädigung erfolgt. Bei einem so hohen Betrag müsse der Gläubiger die Forderung mindestens ansatzweise begründen. 

Kantonsgericht Graubünden, Urteil KSK 16 72 vom 2. Dezember 2016