Die Polizei blitzte im Bezirk Uster ZH ein Auto. Es war auf der Autobahn zwischen 11 und 15 km/h zu schnell unterwegs. Das Statthalteramt büsste den Auto­besitzer mit 120 Franken. Dieser erhob Einsprache und bestritt, den Wagen ­gelenkt zu haben. Er könne auch die Person auf dem Radarfoto nicht identifizieren. Damit hatte er keinen Erfolg. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht bestätigten die Busse. Grund: Ist unklar, wer eine Verkehrsübertretung begangen hat, dann haftet laut Gesetz der Halter.  

Bundesgericht 6B_722/2019 vom 23. Ja­nuar 2020