Der Lenker eines Mercedes spurte ver­sehentlich in eine Autobahneinfahrt ein. Als er dies bemerkte, fuhr er einige Meter rückwärts, bis ihn die Polizei anhielt. Er musste 500 Franken Busse zahlen. Zudem entzog ihm das Strassenverkehrs­amt Schwyz den Fahrausweis für einen Monat. Das Verwaltungsgericht Schwyz und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid. Rückwärtsfahren ist auf Autobahnen streng verboten. Selbst wenn hinter ihm kein anderes Auto fuhr, habe der Lenker den Verkehr stark gefährdet. 

Bundesgericht, Urteil 1C_165/2017 vom 22. Juni 2017