Ein Mann aus dem Kanton Aargau reichte trotz Mahnung keine Steuererklärung ein. Das Steueramt schätzte sein Jahreseinkommen auf 99 600 Franken. Der Mann reichte darauf ärztliche Atteste ein, welche die Behörde als ungenügend beurteilte. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht bestätigten den Entscheid. Die knapp gehaltenen Arztberichte seien mehr als ein Jahr nach Ablauf der Frist ausgestellt worden und hätten eine ­stationäre Therapie erwähnt. Es sei aber nicht belegt, ob und wann der Mann verhindert war, der Frist zur Einreichung der Steuererklärung nachzukommen. 

Bundesgericht, Urteil 2C_294/2019 vom 4. April 2019