Ein Bauarbeiter aus dem Kanton Zürich war längere Zeit krank und arbeitsun­fähig. Die Versicherung des Arbeitgebers zahlte trotzdem keine Taggelder. Denn der Versicherungsarzt hielt den Mann für arbeitsfähig. Der Angestellte forderte daraufhin die Taggelder direkt vom ­Arbeitgeber. Dieser zahlte mit Verweis auf den Versicherungsentscheid nicht. Der Bauarbeiter zog vor das Arbeits­gericht Zürich. Dieses anerkannte eine ­Arbeitsunfähigkeit. Und urteilte, der ­Arbeitgeber müsse die Krankentaggelder vorschiessen.

Arbeitsgericht Zürich, Urteil AH160127 vom 23. Oktober 2017