Ein Hausbesitzer vermachte einer Frau ein lebenslanges Wohnrecht an einer Liegenschaft. Nach seinem Tod klagte die 58-Jährige gegen die Erben. Das ­Regionalgericht Emmental-Oberaargau schätzte den Wert des Wohnrechts auf 17 Millionen Franken und verlangte einen Kostenvorschuss von 650 000 Franken. Dagegen beschwerte sich die Frau beim Berner Obergericht. Es hatte jedoch nichts an der Summe auszusetzen. Der Vorschuss dürfe sich in der Höhe der Gerichts­kosten bewegen. Die Summe sei noch ver­hältnismäßig. Einem Gericht sei es nicht verwehrt, mit hohen Gebühren in bedeutenden Fällen zu niedrige in ­andern Verfahren auszugleichen. 

Obergericht des Kantons Bern, Entscheid ZK 15 590 vom 16. März 2016