Anfechtung nur bei Irrtum möglich

Ein Mann anerkannte seine Vaterschaft, obwohl er von einer Bekannten darauf hingewiesen wurde, dass er möglicherweise nicht der biologische Vater ist. Die Mutter des Kindes «habe so viele Männer». Später focht er die Vaterschaft an. Er unterlag vor dem Bezirks- und Obergericht Zürich sowie dem Bundesgericht. Laut Bundesgericht hätte er die Anerkennung nur erfolgreich anfechten können, wenn er sich bei der Anerkennung in einem Irrtum über seine Vaterschaft befunden hätte. Im konkreten Fall liege aber kein Irrtum vor. Der Mann habe das Kind anerkannt, obwohl er damit rechnen musste, dass die Mutter um die Empfängniszeit auch mit Dritten geschlechtlichen Umgang hatte.

Bundesgericht, Urteil 5A_412/2014 vom 18. August 2014