Die Staatsanwaltschaft Luzern führte eine Strafuntersuchung gegen einen Mann durch, der im Verdacht stand, die Unterhaltskosten für seine Söh­ne nicht vollständig zu bezahlen, obwohl er dazu in der Lage wäre. Im Lauf des Verfahrens liess die Staatsanwaltschaft ein Konto des Beschuldigten bis zu einem bestimmten Betrag sperren. Dagegen wehrte sich der Mann vor Kantonsgericht Luzern erfolglos: Laut dem Richter besteht ein Tatverdacht. Es spiele keine Rolle, dass das ge­sperrte Geld in keinem Zusammenhang zur untersuchten Straftat stehe. 

Kantonsgericht Luzern, Entscheid 2N 14 37 vom 13. Mai 2014