Ein Mieter hatte das La­vabo beschädigt. Seine Haftpflichtversicherung ersetzte den Vermietern lediglich den Zeitwert von 306 Franken. Die Vermieter verlangten für den Kauf eines neuen Lavabos für 1376 Franken den Restbetrag von 1070 Franken. Ihr Argument: Ge­mäss Mietvertrag hätte der Mieter eine Privathaftpflicht mit Neuwertzusatz abschliessen müssen. Damit hatten sie keinen Erfolg: Laut dem Kantonsgericht Baselland muss ein Mieter – trotz entsprechender Klausel im Vertrag – nicht mehr als den aktuellen Wert einer beschädigten Mietsache bezahlen. 

Kantonsgericht Baselland, Entscheid 410 13 278 vom 4. Februar 2014