Die Arbeitslosenkasse der Unia forderte von einer Frau 8280 Franken zu viel bezogene Taggelder zu­rück. Ihr Erlassgesuch lehnten das Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zü­rich ab: Die Frau hätte  bemerken müssen, dass ihr Verdienst zu hoch festgelegt worden war. 

Das sah das Bundes­gericht anders: Der mo­natliche Beschäftigungsgrad der Frau habe von 45 bis 124 Prozent variiert. Bei einem derart unregelmässigen Einkommen sei der Fehler «nicht offensichtlich erkennbar» gewesen. Da die Frau gutgläubig war, muss das Amt für Wirtschaft nun prüfen, ob die Rückzahlung eine grosse Härte bedeuten würde. Dann müsste sie das Geld nicht zurückzahlen. 

Bundesgericht, Urteil 8C_670/2014 vom 30. Dezember 2014