Wenn jemand eine Beschwerde rechtzeitig erhebt, aber bei der falschen Instanz, muss sie trotzdem behandelt werden. So ein kürzliches Urteil des Bundesgerichts. Es hob einen Beschluss des Zürcher Obergerichts auf, das auf die Beschwerde nicht eingetreten war. Ein Mann hatte gegen die ihm mit einem Entscheid des Bezirksgerichts Horgen ZH auferlegten Kosten Beschwerde eingelegt. Er reichte die Eingabe rechtzeitig beim Bezirksgericht ein. Dieses leitete sie nach Ablauf der Frist an das dafür zuständige Obergericht Zürich weiter. Dieses trat dann wegen Verspätung nicht auf die Beschwerde ein. Die Bundesrichter rügten: Das Bezirksgericht habe den Mann nicht auf seinen Fehler hingewiesen und die Beschwerde nicht sofort weitergeleitet. Es sei «überspitzt formalistisch», wenn die Behörden zuwarten, bis sich ein Fehler nicht mehr korrigieren lässt.

Bundesgericht, Urteil 5A_376/2012 vom 16. Januar 2013