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Ein Autolenker verursachte eine Kollision mit einem anderen Wagen. Als der andere Fahrer ausstieg, fuhr der Unfallverursacher rasant an diesem vorbei. Das Bezirksgericht Landquart verurteilte ihn wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse von 2500 Franken.
Das Kantonsgericht Graubünden bestätigte das Urteil, genauso wie das Bundesgericht: Wer überraschend und rasant mit 50 Zentimeter Abstand an einem Fussgänger vorbeifahre, begehe eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln.
Bundesgericht, Urteil 6B_821/2014 vom 2. April 2015
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