Ein Autolenker verursachte eine Kollision mit einem anderen Wagen. Als der andere Fahrer ­ausstieg, fuhr der Unfall­verursacher rasant an ­diesem vorbei. Das ­Be­zirksgericht Landquart verurteilte ihn wegen ­grober Verletzung der ­Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse von 2500 Franken. 

Das Kantonsgericht Graubünden bestätigte das Urteil, genauso wie das Bundesgericht: Wer überraschend und rasant mit 50 Zentimeter Ab­stand an einem Fuss­gän­ger vorbeifahre, be­gehe eine grobe Ver­letzung von Verkehrs­regeln.

Bundesgericht, Urteil 6B_821/2014 vom 2. April 2015