«Unfallwagen! Reparatur wurde nicht genau eruiert. Frontairbag ausgelöst. (Fahrbar.) Alle Kühler i.O.! Keine mecha­- nische Prüfung. Fahrzeugkauf auf eigenes Risiko ab Platz ohne Garantie» – so hatte ein Luzerner seinen Alfa Romeo für 12 500 Franken auf einem Auktionsportal im Internet inseriert. 

Nach der Lieferung des Fahrzeugs wollte die Käuferin den Vertrag rückgängig machen. Es handle sich nicht bloss um einen Unfallwagen, sondern um einen Totalschaden. 

Sämtliche Gerichts­instanzen verneinten eine Täuschung durch den Verkäufer: Aufgrund des Beschriebs und der Fotos habe die Käuferin mit erheblichen Reparaturkosten rechnen müssen.

Bundesgericht, Urteil 4A_353/2014 vom 19. November 2014