Ein Autofahrer war mit 60 km/h unterwegs, dicht gefolgt von einem Drängler mit nur fünf bis zehn Metern Abstand. Um diesen Lenker zu veranlassen, den Abstand zu vergrössern, tippte er kurz auf die Bremse. Es kam zu einer Auffahrtskollision. Das Bezirksgericht Lenzburg AG verurteilte den Bremser wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 5400 Franken und einer Busse von 1000 Franken. 

Dagegen wehrte sich dieser vor Obergericht vergeblich. Die Bundesrichter gaben ihm aber recht: Ein kurzes Antippen der Bremse sei er­laubt, um den Hinterherfahrenden auf sein ge­- fährliches Verhalten aufmerksam zu machen.

Bundesgericht, Urteil 6B_797/2014 vom 23. Dezember 2014