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Wer in einem Prozess mit seinen Anträgen erfolgreich ist, hat Anspruch auf eine Entschädigung für seine Anwaltskosten. Ein Walliser beschwerte sich gegen eine zu geringe Prozessentschädigung in einem Streit um eine Baubewilligung. Der Staatsrat des Kantons sprach ihm nur gerade 600 Franken zu – 75 Prozent weniger, als der Mann verlangt hatte. Dieser forderte vor Kantonsgericht dann eine Erhöhung auf 2830 Franken. Ohne Erfolg.
Erst das Bundesgericht gab ihm recht: Es befand, der Walliser Staatsrat habe die Parteientschädigung willkürlich festgelegt. Mit 600 Franken wären nur knapp 2,5 Arbeitsstunden des Anwalts abgegolten. Das decke die vom Anwalt aufgewendete Zeit nicht angemessen ab.
Bundesgericht, Urteil 1C_53/2015 vom 12. Mai 2015
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