Ein 50-jähriger Mann aus dem Kanton Zug erkrankte an Krebs. Er heiratete seine Lebenspartnerin. Diese verzichtete vor einem Notar auf einen grossen Teil der Erbschaft zugunsten einer Tierschutzstiftung des Mannes. Nach dem Tod des Mannes focht sie den Erbvertrag an. Sie hätte beim Notar nur zehn Minuten Zeit gehabt, um den langen Vertrag zu lesen. Das habe nicht gereicht, um den Inhalt zu verstehen. Zudem spreche sie nicht genügend Deutsch. Der Erbverzicht sei daher nicht gültig. Die Gerichte sahen das anders: Alle Instanzen bis vor Bundesgericht erachteten den Erbverzicht als gültig.

Bundesgericht, Urteil 5A_462/2022 vom 19. Januar 2023