Seit 40 Jahren führt ein ­Ehepaar aus dem Kanton St. Gallen eine Autowerkstatt in gemieteten Gewerberäumen. Dann kommt der Schock: Im September kündigt die Vermieterin den Mietvertrag. Als Grund gibt sie Eigenbedarf an: Der Sohn, der im gleichen Gebäude ebenfalls eine Autowerkstatt betreibt, will die Räumlichkeiten übernehmen. Das Ehepaar akzeptiert die Kündigung nicht. Vor der Schlichtungsbehörde wird keine Einigung erzielt. Das Paar zieht d...