Nein. Der Besitz eines Computers mit Internetzugang begründet für sich allein noch keine Gebührenpflicht. Wer mit seinem Computer, Tablet oder Handy fern­sehen kann, muss nur dann TV-Gebühren zahlen, wenn er über ein Konto bei einem Anbieter von Internetfernsehen wie etwa Zattoo verfügt. Deshalb wären Sie nur gebührenpflichtig, wenn Sie ein kostenpflichtiges Abo für den Empfang von TV-Programmen abgeschlossen oder sich bei einem Anbieter registriert hätten, der kostenlos Zugang zu TV-Programmen gewährt.