Nein. Als Auftraggeberin müssen Sie dem Maler nur die Zeit vergüten, während der er tatsächlich gearbeitet hat. Seine Znüni-, ­Mittags- oder Zvieripausen darf er Ihnen nicht in Rechnung stellen – so wenig, wie ­Ärzte oder Anwälte ihren Kunden die ­Pausen in Rechnung stellen dürfen. ­Verlangen Sie vom Maler eine korrigierte Rechnung oder überweisen Sie ihm den ­geschuldeten Betrag ohne Pause. Be­gründen Sie in einem Begleitschreiben die vorgenommene Kürzung. 

Tipp: Verlangen Sie nächstes Mal eine Pauschalofferte. Dann wissen Sie im Voraus, was die Arbeiten kosten werden.