Ja. Auch wenn Sie der Ansicht sind, nichts Sachdienliches aussagen zu können oder die Aussage verweigern zu dürfen, müssen Sie einer Vorladung als Zeuge Folge leisten. Immerhin haben Sie Anspruch auf Rückerstattung Ihrer Reise- und Hotelkosten sowie eines allfälligen Erwerbsausfalls. Sind Sie verhindert, müssen Sie dies der vorladenden Strafbehörde sofort mitteilen. Wer unentschuldigt fernbleibt, muss damit rechnen, polizeilich vorgeführt zu werden. Auch droht eine Ordnungsbusse bis zu 1000 Franken sowie die Auferlegung von Verfahrenskosten und Entschädigungen, die durch das Säumnis verursacht wurden.