Es kommt auf den Mietvertrag an. Wenn in Ihrem Mietvertrag zur Haltung von Haustieren nichts ­geregelt ist, haben Sie nichts falsch gemacht. Dann ­dürfen Sie in Ihrer Wohnung einen Hund ohne Anmeldung und ohne Zu­stimmung des Vermieters halten.

Anders ist das Vorgehen dagegen, wenn laut Mietvertrag die Einwilligung des Vermieters zum Halten eines Hundes erforderlich ist. Dann müssen Sie beim Vermieter die Erlaubnis einholen.

Ausnahme: Wenn der Vermieter weiss, dass Sie einen Hund haben, und dies über längere Zeit toleriert, gilt die Einwilligung als stillschweigend erteilt.