Nein. Sie schulden keine Nachzahlung. Das Bundesgericht hat vor einigen Jahren entschieden: Eine Amortisationstabelle, die für den vorzeitigen Ausstieg eine «versteckte Vertragsstrafe» vorsieht, ist ungültig. Das ist zweifellos der Fall, wenn der Ausstieg gemäss Amortisationstabelle teurer wäre, als wenn Sie das Auto bis zum Vertragsende leasen würden.