Nein. Wurde nichts anderes vereinbart, muss der Verkäufer eines Tieres zwei Jahre lang für allfällige Mängel einstehen. Das gilt aber nicht für solche, die dem Käufer bei Vertragsabschluss bekannt waren. Da die Käuferin Ihrer Katze den Gesundheitszustand beim Kauf kannte, muss sie allfällige Tierarztkosten selbst bezahlen. Das wäre im Übrigen auch der Fall, wenn das Tier erst nach dem Verkauf erkrankt wäre.