Ein Musicalveranstalter aus Basel suchte in einem Stelleninserat «versierte Walzertänzerinnen und -tänzer». Ein Mann bewarb sich und bekam eine Zusage. Der Lohn war bei der Einstellung kein Thema. Nachdem der Statist bei 25 Vorführungen aufgetreten war, forderte er für sein Engagement eine Entschädigung von 3845 Franken. Das Basler Zivil- sowie das Appellationsgericht wiesen die Klage ab. Das Inserat sei in der Stellen­rubrik «Praktika und Volunteer» ausgeschrieben gewesen. Und Laiendarsteller würden in Theatern üblicherweise ohne Bezahlung auftreten.

Appellationsgericht Basel-Stadt, Urteil BEZ.2021.22 vom 27. Oktober 2021