Nein. Angestellte haben auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag den Anspruch auf die notwendige freie Zeit für die Stellensuche. Und zwar ab dem Zeitpunkt, in dem der Vertrag nach Gesetz spätestens gekündigt werden müsste, um am vorgesehenen Datum zu enden. Im ersten Dienstjahr beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist einen Monat. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen also im März freigeben, wenn Sie sich bei einem anderen Betrieb vorstellen und den Termin nicht auf Zeiten ausserhalb Ihrer Arbeitszeit legen können.