Nein. Ihr Vermieter hätte sich vor Ihrem Einzug weigern können, Ihnen die Wohnung zu überlassen, und nach einer erfolglosen Mahnung für die fehlende ­Kau­tion vom Vertrag zurücktreten dürfen. Das hat er unterlassen. Eine fristlose Kündigung ist trotz offener Rechnung nicht möglich. Nach ­einer vergeblichen Mah­nung dürfte der Vermieter aber aus wichtigem Grund ausserordentlich kündigen – also mit einer Frist von drei Monaten auf einen beliebigen Zeitpunkt. 

Tipp: Suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter. Möglicherweise ist er dann bereit, einem Zahlungsaufschub oder einer Zahlung in Raten zuzustimmen.