Nein. Eine Teilkündigung ist nicht möglich, das heisst: Der Garagenplatz kann nur zusammen mit der Wohnung gekündigt werden. Denn für Wohnung und Parkplatz haben Sie nur ­einen gemeinsamen Mietvertrag ab­geschlossen.

Trotzdem sollten Sie das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Möglicherweise ist ein anderer Mieter froh um einen – zusätzlichen – Parkplatz. Sollten Sie selber einen Interessenten für den Garagenplatz haben, könnten Sie diesen untervermieten. Vorteil: Der Parkplatz steht ­Ihnen wieder zur Verfügung, falls Sie sich erneut ein Auto anschaffen sollten.