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05.07.2024
Ein Vermieter aus dem Kanton Freiburg erhöhte 2017 den Mietzins, ohne das amtliche Formular zu verwenden. Der Mieter bemerkte den Fehler erst Ende 2021 und forderte den zu viel bezahlten Mietzins zurück.
Das Mietgericht in Bulle FR beurteilte die Mietzinserhöhung als ungültig. Der Vermieter hätte diese auf dem amtlichen Formular mitteilen müssen. Nun muss er 27'000 Franken Mietzins zurückzahlen. Das Kantonsgericht bestätigte den Entscheid.
Kantonsgericht Freiburg, Urteil 102 2023 216 vom 16. April 2024
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