Eine Mutter aus dem Kanton Aargau führte den Hund ihrer Tochter an der Leine aus. Dieser biss eine Spaziergängerin in den Oberschenkel. Die Staatsanwaltschaft in Muri AG sprach eine Busse von 500 Franken wegen mangelnder Beaufsichtigung des Hunds aus. Dabei stützte sie sich auf das kantonale Hundegesetz. Die Mutter beantragte einen Freispruch. Sie hatte argumentiert, der Hund sei in der Vergangenheit nie negativ aufgefallen. Es sei deshalb nicht nötig gewesen, dass Tier an kürzester Leine zu halten. Das Bezirksgericht Muri reduzierte die Busse auf 300 Franken. Das Bundesgericht bestätigte den Schuldspruch gemäss dem kantonalen Hundegesetz. Begründung: Ein Hundehalter ­müsse sein Tier hinreichend kontrollieren – etwa durch tadellose Erziehung oder das Führen an einer straffen Leine. Das sei hier nicht der Fall ge­wesen. 

Bundesgericht, Urteil 6B_26/2021 vom 9. März 2022