Grundsätzlich ja. Der Lehrvertrag ist auf eine bestimmte Zeit, nämlich die Dauer der Lehre, abgeschlossen. Nach Ablauf der Probezeit ist eine Vertragsauflösung somit nur noch im ­gegenseitigen Einverständnis möglich.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Aus wichtigen Grün­den dürfen Lehrling wie Lehrbetrieb vorher kündigen. Solch wichtige Gründe sind insbesondere dann gegeben, wenn der Lehrling der Ausbildung offensichtlich nicht ­ge­wach­sen oder die weitere Zusammenarbeit unzumutbar geworden ist.