Der Stuhl der beklagten Partei bleibt leer. Aus Bern bemühte sich niemand in den Thurgau. Der Einzelrichter am Bezirksgericht Weinfelden erklärt, die Inkassostelle der Eidgenössischen ­Finanzverwaltung verzichte auf eine Teilnahme an der Verhandlung. 

Nun ist es an der 40-Jährigen, ihre Klage zu begründen. Zum Auftakt überreicht sie der Gerichtsschreiberin ein Dossier: «Vorn finden Sie das Plädoyer, dann eine Auflistung der Beweismit...