Ein Arzt rutschte bei einer Rückenope­ration mit dem Operationswerkzeug ab und verletzte die Wirbelsäule eines Patienten. Dieser ist seither querschnittgelähmt. Er war über den Arbeitgeber bei der Basler Versicherung gegen Unfälle versichert. Diese weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Es ­liege kein Unfall vor. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht ­bestätigten den Entscheid. Der medi­zinische Eingriff sei nötig gewesen und fachgerecht aus­geführt worden. Ein ­Abrutschen mit dem Gerät komme selten vor, das Risiko sei aber bei solchen Eingriffen vorhanden.

Bundesgericht, Urteil 8C_688/2021 vom 8. Juni 2022