Eine Frau aus Obwalden rief morgens um zwei Uhr den Rettungsdienst an und bestellte einen Rettungswagen für ihren Mann. Für den Transport forderte das Kantonsspital eine Grundtaxe von 900 Franken, einen Nachtzuschlag von 225 Franken sowie Behandlungskosten von 200 Franken. Der Patient weigerte sich, die Rechnung zu bezahlen: Der Betrag von 1325 Franken sei viel zu hoch für eine Fahrt von 18 Kilometern. Eine Gebühr dürfe nie höher sein als der Gegenwert der Leistung. Das Verwaltungsgericht Obwalden und das Bundesgericht wiesen die Klage zurück. Der Betrag bewege sich zwar an der Grenze des Zulässigen, sei aber mit dem Kostendeckungsprinzip noch vereinbar.

Bundesgericht, Urteil 2C_992/2020 vom 23. September 2021